Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Für sämtliche Lieferungen, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, gelten die Cofreurop- Geschäftsbedingungen für frische, eßbare Gartenbauerzeugnisse (EWG) in der jeweiligen geltenden Fassung. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichend von den Cofreurop gilt jedoch Nachfolgendes: 2. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Verarbeitung und Umbildung der durch den Verkäufer gelieferten Ware durch den Käufer findet ausschließlich für den Verkäufer statt. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht durch den Verkäufer gelieferten Waren steht dem Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache zu in Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. 3. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung Gegenüber Forderungen des Verkäufers können Zurückbehaltungsrechte nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgelegt worden. Gleiches gilt für Aufrechnungen. 4. Höhere Gewalt Kann der Verkäufer aus Gründen höherer Gewalt, wozu auch Streiks und Boykott zählen, seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, so können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Irgendwelche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 5. Zahlung Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 6. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Teile ist Braunschweig.